Flugplatzreglement für den Modellflugplatz Sichtern bei Liestal |
1. |
Der Modellflugplatz Sichtern steht ausschliesslich Mitgliedern der Modellfluggruppe Liestal des AeCS zur Verfügung. Der Vorstand kann Ausnahmen bewilligen, falls die Versicherungsfrage (Haftpflicht) abgeklärt worden ist. |
2. |
Es sind zugelassen: .. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren .. Flugmodelle mit Elektromotoren .. Segelflugmodelle |
3. |
Flugzeiten, das Fliegen ist an folgenden Tagen untersagt: .. Montag, Dienstag, Donnerstag und Sonntag. .. An hohen kirchlichen und an offiziellen Feiertagen ist der Betrieb von Modellen jeglicher Art verboten. .. Wenn sich Militär auf der Sichtern befindet, ist das Modellfliegen untersagt. |
4. |
Modelle dürfen nur nach folgenden Kontrollmassnahmen in Betrieb genommen werden: .. Funktionskontrolle der RC-Anlage .. Beim Laufenlassen von Motoren darf der Abgasstrahl nicht gegen den Picknick-Platz gerichtet werden. ..Es sind Schalldämpfer zu montieren, mit denen der max. zulässige Schallpegel, gemessen nach den Richtlinien des AeCS, nicht überschritten wird. |
5. |
Es darf nur der aus dem Plan ersichtlichen Flugraum benützt werden. Flugmodelle sind so einzusetzen, dass während des Startes und der Landung, noch während des Fluges Personen, Tiere oder Sachen gefärdet werden. Beim Einsatz eines Flugmodells, dessen Abfluggewicht 5 kg überschreitet, muss ein Versicherungsnachweis (Haftpflicht) für dieses Modell erbracht werden. |
6. |
Die Allmend darf mur zum Ab- und Auflad der Modelle und Geräte befahren werden. Fahrzeuge dürfen nur auf den offiziellen Parkplätzen abgestellt werden. |
7. |
Für Schäden jeglicher Art haftet der Verursacher. |
8. |
Jedermann trägt zum Einhalten dieser Bestimmungen sowie zur allgemeinen Ordnung auf diesem Modellflugplatz bei. Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Obmann oder dem Pistemchef zu melden. |
9. |
Über die Einhaltung dieser Bestimmungen wachen der Vorstand, bzw. der Pistenchef und der Gemeinderat. |
10. |
Benützer der Modellflugplatzes, welche durch ihr Verhalten andere gefärden oder den Ruf oder Interessen der Modellfluggruppe Liestal schädigt, werden vom Vorstand respektive vom Gemeinderat zur Rechenschaft gezogen. |
Liestal, 7. Dezember 1982 Der Gemeinderat Liestal und die Modellfluggruppe Liestal |