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 News

Die diesjährige GV findet am 6. Februar um 20 Uhr im Restaurant Talhaus in Bubendorf statt. Hier die Einladung.
 
Die MG Liestal Staffel wird im 2026 deutlich erweitert. Im Bau befinden sich aktuell 7x Bleriot, 7x C36 und 6x Cessna Agwagon
 
 
MG Liestal in Schupfart
an der Flüger-Chilbi. Hier einige Bilder
 
Sommernachts-Fliegen
vom 16.8.2025. Hier ein Bild 
 
Hangflugwochenende vom 27.-29.6.2025. Hier sind einige Bilder
 
Der MG Liestal Sticker ist wieder da! Jetzt in der Clubhütte erhältlich!
 
Segelflugwettbewerb 2025 vom 17.5.2025. Hier sind die Bilder.
 
Motorflugwettbewerb 2024 vom 7.9.2024
Rangliste

Segelflugwettbewerb
2024, hier sind die Bilder
 
 
 
 
 
 
 
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 Termine 2026

6. Februar 2026, 20 Uhr
48. GV MG Liestal, Restaurant Sichternhof
Hier die Einladung.

16. Mai 2026, 14 Uhr
MG Liestal Segelflug Plauschfliegen,
Flugplatz Sichtern

13. Juni 2026, ab 13 Uhr
Oldtimer Freundschaftsfliegen mit anderen 
Modellfluggruppen,
Flugplatz Sichtern

26.-28. Juni 2026

MG Liestal Hangflug-Wochenende in Heuberge/GR (Verschiebedatum: 10.-12. Juli 2026)

15. August 2026, 19 Uhr
MG Liestal Sommer-Nachtfliegen mit Grillfeuer

5. Sept. 2026, 14 Uhr
MG Liestal Motorflug
Plauschfliegen,
Flugplatz Sichtern

11.-14. September 2026
Besuch Airshow
"Battle of Britain"
Airfield Duxford/GB
 

20. September 2026
MG Liestal Hangflugtag
auf der Ahornalp/LU

12. Dezember 2026
MG Liestal Chlausenhöck


5. Februar 2027, 20 Uhr
49. GV MG Liestal,
Sichternhof


Freies Fliegen jeden Mittwoch, Freitag und Samstag. Gastpiloten und Gastpilotinnen von anderen Gruppen und Interessierte fürs Hobby sind bei Anwesenheit eines MG Liestal Mitgliedes jederzeit herzlich willkommen!

MG Liestal Stammtisch jeden Mittwoch nach dem Fliegen im Sichternhof Liestal

 

 

Reglemente

 

Flugplatzreglement für den Modellflugplatz Sichtern bei Liestal

1.

Der Modellflugplatz Sichtern

steht ausschliesslich Mitgliedern der Modellfluggruppe Liestal des AeCS zur Verfügung.

Der Vorstand kann Ausnahmen bewilligen, falls die Versicherungsfrage (Haftpflicht) abgeklärt worden ist.

2.

Es sind zugelassen:

.. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren

.. Flugmodelle mit Elektromotoren

.. Segelflugmodelle

3.

Flugzeiten, das Fliegen ist an folgenden Tagen untersagt: ..

Montag, Dienstag, Donnerstag und Sonntag.

.. An hohen kirchlichen und an offiziellen Feiertagen ist der Betrieb von Modellen jeglicher Art verboten.

.. Wenn sich Militär auf der Sichtern befindet, ist das Modellfliegen untersagt.

4.

Modelle dürfen nur nach folgenden Kontrollmassnahmen in Betrieb genommen werden:

.. Funktionskontrolle der RC-Anlage

.. Beim Laufenlassen von Motoren darf der Abgasstrahl nicht gegen den Picknick-Platz gerichtet werden.

..Es sind Schalldämpfer zu montieren, mit denen der max. zulässige Schallpegel, gemessen nach den Richtlinien des AeCS, nicht überschritten wird.

5.

Es darf nur der aus dem Plan  ersichtlichen Flugraum benützt werden. Flugmodelle sind so einzusetzen, dass  während des Startes und der Landung, noch während des Fluges Personen, Tiere oder Sachen gefärdet werden. Beim Einsatz eines Flugmodells, dessen Abfluggewicht 5 kg überschreitet, muss ein Versicherungsnachweis (Haftpflicht) für dieses Modell erbracht werden. 

6.

Die Allmend  darf mur zum Ab- und Auflad der Modelle und Geräte befahren werden. Fahrzeuge dürfen nur auf den offiziellen Parkplätzen abgestellt werden. 

7.

Für Schäden  jeglicher Art haftet der Verursacher. 

8.

Jedermann trägt  zum Einhalten dieser Bestimmungen sowie zur allgemeinen Ordnung auf diesem Modellflugplatz bei. Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Obmann oder dem Pistemchef zu melden. 

9.

Über die Einhaltung  dieser Bestimmungen wachen der Vorstand, bzw. der Pistenchef und der Gemeinderat. 

10.

Benützer der Modellflugplatzes,  welche durch ihr Verhalten andere gefärden oder den Ruf oder Interessen der Modellfluggruppe Liestal schädigt, werden vom Vorstand respektive vom Gemeinderat zur Rechenschaft gezogen. 

 

Liestal, 7. Dezember 1982

Der Gemeinderat Liestal und die Modellfluggruppe Liestal