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 News

 
Segelflugwettbewerb
2024, hier sind die Bilder
 
 
 
 
 
 
 
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 Termine 2024

6. Oktober 2024

Hangfliegen auf der Ahornalp, LU


6. Dezember 2024
MG Liestal Chlausehöck,
irgendwo innere Beiz

 

Freies Fliegen jeden Mittwoch, Freitag und Samstag. Gastpiloten und Gastpilotinnen von anderen Gruppen und Interessierte fürs Hobby sind bei Anwesenheit eines MG Liestal Mitgliedes jederzeit herzlich willkommen!

 

 

 

Reglemente

 

Flugplatzreglement für den Modellflugplatz Sichtern bei Liestal

1.

Der Modellflugplatz Sichtern

steht ausschliesslich Mitgliedern der Modellfluggruppe Liestal des AeCS zur Verfügung.

Der Vorstand kann Ausnahmen bewilligen, falls die Versicherungsfrage (Haftpflicht) abgeklärt worden ist.

2.

Es sind zugelassen:

.. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren

.. Flugmodelle mit Elektromotoren

.. Segelflugmodelle

3.

Flugzeiten, das Fliegen ist an folgenden Tagen untersagt: ..

Montag, Dienstag, Donnerstag und Sonntag.

.. An hohen kirchlichen und an offiziellen Feiertagen ist der Betrieb von Modellen jeglicher Art verboten.

.. Wenn sich Militär auf der Sichtern befindet, ist das Modellfliegen untersagt.

4.

Modelle dürfen nur nach folgenden Kontrollmassnahmen in Betrieb genommen werden:

.. Funktionskontrolle der RC-Anlage

.. Beim Laufenlassen von Motoren darf der Abgasstrahl nicht gegen den Picknick-Platz gerichtet werden.

..Es sind Schalldämpfer zu montieren, mit denen der max. zulässige Schallpegel, gemessen nach den Richtlinien des AeCS, nicht überschritten wird.

5.

Es darf nur der aus dem Plan  ersichtlichen Flugraum benützt werden. Flugmodelle sind so einzusetzen, dass  während des Startes und der Landung, noch während des Fluges Personen, Tiere oder Sachen gefärdet werden. Beim Einsatz eines Flugmodells, dessen Abfluggewicht 5 kg überschreitet, muss ein Versicherungsnachweis (Haftpflicht) für dieses Modell erbracht werden. 

6.

Die Allmend  darf mur zum Ab- und Auflad der Modelle und Geräte befahren werden. Fahrzeuge dürfen nur auf den offiziellen Parkplätzen abgestellt werden. 

7.

Für Schäden  jeglicher Art haftet der Verursacher. 

8.

Jedermann trägt  zum Einhalten dieser Bestimmungen sowie zur allgemeinen Ordnung auf diesem Modellflugplatz bei. Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Obmann oder dem Pistemchef zu melden. 

9.

Über die Einhaltung  dieser Bestimmungen wachen der Vorstand, bzw. der Pistenchef und der Gemeinderat. 

10.

Benützer der Modellflugplatzes,  welche durch ihr Verhalten andere gefärden oder den Ruf oder Interessen der Modellfluggruppe Liestal schädigt, werden vom Vorstand respektive vom Gemeinderat zur Rechenschaft gezogen. 

 

Liestal, 7. Dezember 1982

Der Gemeinderat Liestal und die Modellfluggruppe Liestal